
GEWICHT: 67 kg
BH: 85 J natur
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Ohne Kondom: +30€
Services: Dildospiele, Anal aktiv, Bandage, Spanisch, Griechische Erotik (situationsbedingt)
Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt vor der Anmeldung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich. Die zuständige gesundheitlich beratende Behörde Gesundheitsamt stellt nach der Beratung eine Bescheinigung mit folgenden Angaben aus:. Diese Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Einzige Voraussetzung, um die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu erhalten, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Beratungsgespräch.
Die gesundheitliche Beratung wird durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst ÖGD in den Kreisverwaltungsbehörden staatliche und kommunale Gesundheitsämter durchgeführt. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort fällt, an dem Sie Ihren Tätigkeitsschwerpunkt als Prostituierte oder als Prostituierter beabsichtigen, soweit dort die Prostitution zulässig ist.
Es sind dabei nur Gesundheitsämter zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Prostitution zulässig ist. In Gemeinden mit weniger als Deshalb sind nur Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk eine Gemeinde mit mindestens Für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung besteht gegebenenfalls bei einzelnen Gesundheitsämtern eine extra Sprechstunde mit gesonderter Terminvergabe.
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kann drei Monate lang für die erstmalige Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter genutzt werden. Die gesundheitliche Beratung ist kostenfrei. Die Ausstellung einer Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kostet 35,00 EUR. DDie Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales enthält neben grundsätzlichen Informationen zum ProstSchG auch eine Übersicht über die in Bayern für die Erlaubnisausstellung zuständigen Stellen.