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Die Stadt betritt damit Neuland, denn bisher gibt es eine solche Regelung nicht. Allerdings liege der Verwaltung ein Antrag vor, nach dem ein Betreiber in der Kernstadt ein Bordell einrichten wolle, sagt Ordnungsamtsleiterin Sylvia Holm. Bisher existiere ein solches Gewerbe in der Oberhavel-Kreisstadt nicht.
Jedenfalls nicht offiziell. Prostituierte sollen durch das Gesetz, das der Bundestag im Oktober beschlossen hat und das seit 1. Juli gilt, besser geschützt und der Kriminalität im Rotlichtmilieu vorgebeugt werden. Aber auch Frauen oder Männer, die als Liebesdienerinnen oder Liebesdiener ihr Geld im horizontalen Gewerbe verdienen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis.
Ähnlich wie gewerberechtliche Erlaubnisverfahren, etwa für Spielotheken, sei es eine pflichtige Aufgabe der Verwaltung, nun auch Anträge nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu prüfen, sie zu befürworten oder sie abzulehnen. Versagungsgründe nennt das Gesetz explizit. Auch die Zuverlässigkeit der Betreiber sei zu überprüfen. Je nach Aufwand sind Gebühren zwischen zehn und Euro geplant. Dieser Berechnung liege ein Stundensatz von 46 Euro zugrunde, der für Angestellte im mittleren Dienst gilt.
Der Stundensatz für Liebesdienerinnen oder Liebesdiener dürfte um ein Mehrfaches höher ausfallen.