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Bei der Bürgerschaftswahl in der Freien Hansestadt Bremen am Mai gab es Fehler bei der Auszählung der Stimmen in Bremerhaven. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen am Montag festgestellt und der AfD 41 Stimmen mehr zugesprochen. Die AfD kann damit fünf statt vier Abgeordnete in die Bürgerschaft schicken, weil sie auch in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hat.
Die SPD verliert dafür ein Mandat. Die AfD hatte geklagt und eine Überprüfung der Auszählung gefordert. Das Gericht entschied deswegen im Sinne der AfD. Auf eine Neuauszählung aller Stimmen verzichtete das Gericht, auch die AfD verlangte dies nicht.
Die Stimmen in Bremerhaven wurden von Schülern des Lloyd-Gymnasiums im Alter zwischen 16 und 18 ausgezählt. Das ist erstmal nicht ungewöhnlich: Wahlen funktionieren nur, weil ehrenamtliche Wahlhelfer die Auszählung der Stimmen übernehmen.
Offenbar gab es bei einigen Schülern Unsicherheiten, welche Wahlzettel als ungültig gelten und welche nicht. Eigentlich gibt es für die Auszählung vorgeschriebene Prozeduren , damit sich niemand eigenmächtig Ergebnisse ausdenken kann. Im Zweifelsfall kann ein Gericht die Wahl überprüfen — so wie hier geschehen. Diese Manipulation war aber aufgeflogen. Bei einer Auszählung passieren trotz aller Vorkehrungen Fehler. Weil der AfD nur wenige Stimmen fehlten, können solche Fehler ausschlaggebend sein.
Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Manipulation. Auch die lokalen Medien, der "Weser Kurier" und Radio Bremen, werfen den Schülern keine Manipulation vor. Bremens Landeswahlleiter Jürgen Wayand entschuldigte die Fehler als "menschlich".