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Wegen der Corona-Pandemie ist der Betrieb jedoch bis vorerst Ende Januar verboten und das Bordell kann noch nicht öffnen. Reiskirchen — In Kleinanzeigen in örtlichen Mitteilungsblättern wurde zum 1. Der Betrieb von Prostitutionsstätten ist wegen der Corona-Beschränkungen nach jetzigem Stand bis zum Januar verboten, wie die Pressestelle des Landkreises auf Anfrage mitteilt.
Grundsätzlich jedoch spricht aus Sicht der Genehmigungsbehörden nichts gegen die Eröffnung des »FKK Village« im ehemaligen Hotel Alberg. Bürgermeister Dietmar Kromm zitierte jüngst in der Sitzung der Reiskirchener Gemeindevertretung eine Mitteilung des Landkreises, wonach die Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Wie die Kreispressestelle erläutert, besteht für eine solche Erlaubnis ein Rechtsanspruch, sofern die Antragsteller die Voraussetzungen des Prostitutionsschutzgesetzes erfüllen.
Dazu gehöre unter anderem ein umfassendes Betriebskonzept. Ein Antrag auf Nutzungsänderung war zu diesem Zeitpunkt vom Landkreis bereits positiv beschieden worden,. Die Genehmigungsbehörde konnte nicht anders handeln, Bordellbetriebe sind in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig.
Der Umbau zog sich allerdings in die Länge. Wegen ungenehmigter Arbeiten auf dem Gelände verhängte der Kreis einen mehrmonatigen Baustopp, der erst im Dezember wieder aufgehoben wurde. Gleichzeitig genehmigte der Kreis den Umbau der benachbarten Villa zum Boardinghaus. Die Arbeiten auf dem Gelände des »FKK Village« in Reiskirchen sind abgeschlossen, doch eröffnen kann der Bordellbetrieb vorerst nicht. Das könnte Sie auch interessieren.
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