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Das Haus in Bünde, das früher ein Bordell beherbergte und in dem eine Tagesmutter nun eine Kindertagespflegestätte betreiben möchte. Als ihr Bordell nicht mehr so gut läuft, hat die Betreiberin eine neue Geschäftsidee: Sie möchte aus dem Haus eine Kindertagesstätte machen. Doch die zuständige Behörde lehnt ihren Antrag ab. Zu unrecht, urteilt nun ein Gericht. Aus einem ehemaligen Privatbordell im ostwestfälischen Bünde darf eine Betreuungsstelle für Kinder werden.
In einem Gerichtsprozess in Minden gaben die Richter einer Tagesmutter und ehemaligen Bordellbetreiberin nun recht. Die Frau hatte geklagt, nachdem die Stadt ihr die Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagespflege im vergangenen Frühjahr verweigert hatte.
Die Räume seien nicht geeignet und könnten das Kindeswohl gefährden. Die Sorge: Das Gebäude sei vielen noch als Bordell in Erinnerung und werde in Internetbörsen noch als solches beworben.
Es bestehe also die Gefahr, dass Freier in der Kindertagesstätte auftauchten. Dies könne wiederum dazu führen, dass die dort betreuten Kinder stigmatisiert würden und in ihrer Entwicklung Schaden nähmen. Solche Befürchtungen wiesen die Richter als lebensfern und unbegründet zurück: Es gebe weder Anhaltspunkte dafür, dass der Bordellbetrieb seit dem Jahr fortgesetzt worden sei, noch stelle die frühere Nutzung für Kinder eine Gefahr dar.
Dagegen, dass dort mit falschen Telefonnummern für Prostitution unter der Adresse der künftigen Kinderbetreuung geworben werde, gehe man bereits vor. Unstrittig war dagegen die Qualifikation der Tagesmutter. Zwar hatte die Klägerin früher in dem Haus Zimmer vermietet und war in dem Freudenhaus selbst als Prostituierte tätig; Anlass zu Zweifeln an ihrer Eignung als Tagesmutter hatten aber weder Stadt noch Richter.