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Auch Autohersteller bieten in aller Regel schon Monate vor einem Modellwechsel erste Eindrücke von den neuen Fahrzeugen. Doch bei vielen anderen Geräten ist der Kauf für die Verbraucher immer noch ein kleines Vabanquespiel: Sie wissen nicht, ob ihr gerade gekauftes Produkt schon bald von einem Nachfolgemodell ersetzt wird. Das kann ärgerlich sein, vor allem wenn das neue Gerät tatsächlich mit spürbaren Verbesserungen glänzt. Rechtlich ist die Geheimniskrämerei vieler Hersteller über ihre geplanten Produktneuheiten aber nicht unbedingt zu beanstanden.
Das musste sich am Donnerstag eine Verbraucherin aus Kaiserslautern im sogenannten Thermomix-Streit vom Landgericht Wuppertal sagen lassen. Als sieben Wochen später Vorwerk das verbesserte Nachfolgemodell TM6 ankündigte, fiel sie aus allen Wolken - und fühlte sich von dem Wuppertaler Unternehmen über den Tisch gezogen. Sie zog vor Gericht und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Vorwerk hätte sie über den anstehende Modellwechsel informieren müssen, meinte sie. Das Landgericht sah das allerdings ganz anders.
Der Hausgerätehersteller sei nicht verpflichtet gewesen, seine Kunden lange vorab über den geplanten Modellwechsel bei dem Luxusküchengerät zu informieren, befand der Vorsitzende Richter Stefan Istel am Donnerstag und wies die Klage der Vorwerk-Kundin endgültig ab. Selbst wenn das neue Gerät schon in den Startlöchern gestanden habe, gebe es keine Pflicht, die Vorgängermodelle als Auslaufmodell zu bezeichnen.
Das Landgericht bestätigte damit ein Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig. Der Modellwechsel beim Thermomix hatte schon bei der Ankündigung im März hohe Wellen geschlagen. Vor allem Verbraucher, die in den vorangegangenen Monaten noch eines der alten Geräte gekauft hatten, ärgerten sich deshalb über das Vorgehen des Hausgeräteherstellers. Das Unternehmen sieht auch keine einfache Lösung für das Dilemma.
Wenn es das nicht tue, sei ein Schadenersatzanspruch denkbar. In seinen Augen wäre es besser gewesen, frühzeitiger über die geplante Neueinführung zu informieren und den Übergang stärker mit Umstiegsprämien oder der Inzahlungnahme von Altgeräten abzufedern.